Corona-Verordnung mit Stand vom 24.11.2021

Liebe Schüler:innen und Eltern,

die Covid19-Verordnung des Landes Niedersachsen setzen wir folgendermaßsn um:

  • Alle Unterrichte finden statt
  • Für den Besuch der Musikschulunterrichte gilt die "3-G-Regel" und eine Maskenpflicht
  • Beim Betreten der Unterrichtsgebäude ist ein aktueller negativer Corona-Test, ein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzuweisen
  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen (siehe § 16 Absatz 3).
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Den genauen Hygieneplan finden Sie oben auf dieser Seite.

Bleiben Sie gesund!

Das Team Ihrer Musikschule Bad Pyrmont